Schiffsmelde- und Schiffsreinigungs-Pflicht


Einführung Schiffsmelde- und -Schiffsreinigungs-Pflicht:
Informationen für Schiffsnutzende in der Zentralschweiz ab dem 1. August 2024,

Mitteilung von der Aufsichtskommission Vierwaldstättersee (AKV)

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Mit dieser Nachricht informieren wir alle möglichen Betroffenenkreise über die Schiffsmelde- und Schiffsreinigungs-Pflicht in der Zentralschweiz.

 

Ab August 2024 gilt in der Zentralschweiz für immatrikulierte Schiffe eine Schiffsmelde- und Schiffsreinigungs-Pflicht.  Bitte teilen Sie diese Informationen mit Ihren Mitgliedern, Kunden und Kundinnen, Gästen oder Bürgern und Bürgerinnen.

 

Ein Gewässerwechsel mit einem Schiff muss vorab über eine Plattform gemeldet und das Schiff fachgerecht gereinigt werden.  Diese Massnahmen schützen unsere Gewässer vor der Einschleppung von unerwünschten invasiven Tieren und Pflanzen.

 

Die kantonsübergreifende elektronische Meldeplattform steht ab dem 7. August 2024 zur Verfügung auf https://umwelt-zentralschweiz.ch/schiffsreinigungspflicht.

Die Melde- und Reinigungspflicht gilt für Schiffe mit Kontrollschild. Sie gilt auch bei Regatten und Sportveranstaltungen. Dafür werden nautische Veranstalter geschult, Schiffe vor der Einwasserung zu kontrollieren und einen Reinigungsnachweis auszustellen. Für weitere Informationen und Schulungstermine werden die betreffenden Clubs und Vereine separat kontaktiert.

 

Für Schiffe ohne Nummer sowie für Wassersportgeräte ist eine gründliche Reinigung vor jedem Wechseln eines Gewässers dringend empfohlen. Um die Ausbreitung invasiver Arten zu stoppen, müssen alle ihren Beitrag leisten.

 

Unter https://umwelt-zentralschweiz.ch/schiffsreinigungspflicht finden Sie weitere wichtige Ressourcen, u.a.

  • die Adressen von Reinigungsbetrieben, die autorisiert sind, Reinigungsnachweise auszustellen
  • zum Download verfügbare Informationsmaterialien (Plakate, Merkblatt und Infobroschüre). Bitte teilen Sie diese mit Ihren Mitgliedern, Kunden und Kundinnen, Gästen oder Bürgern und Bürgerinnen
  • FAQ und weiterführende Informationen

Vielen Dank für Ihr Engagement.

 

Freundliche Grüsse

 

Philip Baruffa

 

Geschäftsleiter AKV

 

Abteilungsleiter Gewässerschutz / STV Vorsteher Amt für Gewässer Kt. Schwyz

Aufsichtskommission Vierwaldstättersee (AKV)

c/o Amt für Gewässer Kt. Schwyz

Postfach 1214, Bahnhofstrasse 9

6431 Schwyz

E-Mail: philip.baruffa@sz.ch

Internet: www.4waldstaettersee.ch


Fragen zum Thema



Welche Gewässer sind von dieser Anordnung betroffen?
Es sind alle schiffbaren Gewässer der Kantone LU, UR, NW, OW, SZ und ZG sind betroffen.



Für welche Wasserfahrzeuge gilt die Verordnung?

Die Verordnung bzw. die Schiffsmelde- und –reinigungspflicht gilt für alle immatrikulierten Schiffe (Schiffe mit Kennzeichen).

Für nicht immatrikulierte Schiffe und Sportgeräte wie SUP's, Kanus, Belly-Boote, etc. wird die Reinigung im Sinne der Eigenverantwortung dringend empfohlen.


Wo muss ich das Booot vor einem Gewässerwechsel melden?
Ab dem 7. August gibt es eine Webplattform.
Weiter zur Webseite...

 




Wo kann ich mein Wasserfahrzeug richtig reinigen?

Es gibt eine Auflistung der Reinigungsorte, die laufend aktualisiert wird.

Weiter zur Bootsreinigungs-Übersicht

 

Die Schiffsreinigung hat durch autorisierten Reinigungsstellen zu erfolgen. Diese erteilen nach der Reinigung den nötigen Nachweis. Es gibt eine Übersicht der autorisierten Reinigungsstellen, welche laufend aktualisiert wird.

Für Reinigungsstellen rund um den Sempachersee werden noch Unternehmen gesucht.


Die Standortkantone haben nach «willigen» Reinigungsstellen gesucht. Wir sind aktuell nicht sicher, ob am Sempachersee ein Betrieb in der Lage ist und auch am System teilnehmen möchte. Grundsätzlich wird auf der Website der Umwelt Zentralschweiz noch eine Möglichkeit geschaffen, dass sich Betriebe auch künftig als Reinigungsstelle melden können. Diese haben ein paar Bedingungen zu erfüllen und würden dann in der Karte erfasst und erhalten dann auch den nötigen Systemzugang zur Erteilung der Reinigung.

Eine Reinigung in der Innerschweiz ist nur durch autorisierte Unternehmen möglich, die dann auch den Reinigungasnachweis ausstellen!

 



Hinweis zu den beiden folgenden Videos:
In der Innerschweiz gibt es keine eigenen Videos, da der ZCH-Weg auf eine Reinigung durch Dritte (Reinigungsstellen) setzt (die Schiffe sollen durch Profis gereinigt werden). Die beiden nachfolgenden verfügbaren Videos beschreiben hingegen, wie Bootsbesitzende ihre eigenen Schiffe reinigen können/sollen.

Dies ist grundsätzlich auch weiterhin möglich, nur fehlt damit der Reinigungsnachweis, welche ausschliesslich die autorisierten Reinigungsstellen ausstellen können.

Wie reinige ich ein Wasserfahrzeug richtig?
Um zu verhindern, dass man Quaggamuscheln und andere invasive gebietsfremde Wasserlebewesen verschleppt, ist es sehr wichtig, dass man Boote und Ausrüstung direkt nach dem Auswassern sorgfältig kontrolliert, reinigt und trocknet, bevor man sie in einem anderen See oder Fluss einsetzt.




Verbreitung von Neobiota stoppen – Anleitung zur Bootsreinigung




Wo kann ich weitere Fragen stellen?

Aufsichtskommission Vierwaldstättersee (AKV)

Herr Philipp Baruffa

c/o Amt für Gewässer Kt. Schwyz

Postfach 1214

Bahnhofstrasse 9

6431 Schwyz

 

E-Mail: philip.baruffa@sz.ch



Das geht uns alle etwas an!

Kennst Du den Vortrag

"Kommt die Quagga-Muschel um zu bleiben?"
Vortrag von PD Dr. Piet Spaak

Das ist ein absolut empfehlenswertes Video zum aktuellen Thema "Bedrohung durch invasive Arten", nimm Dir die Zeit dafür! Das Thema wird uns Millionen kosten und das Ökosystem nachhaltig ändern wenn wir nicht aufpassen!



Infomaterial





Reinigungsstellen am Sempachersee?

Wenn man die Karte betrachtet, so gibt es per 24.7.24 keine Schiffsreinigungsstellen am/um den Sempachersee. Dies wäre aber ein neues Geschäftsfeld für Unternehmen. Interessenten müssen Mindestanforderungen bei der Infrastruktur erfüllen und eine Schulung der Mitarbeiter durchführen.

 

Interessierte Unternehmen für angehende Schiffreinigungsstellen rund um den Sempachersee, können sich bei Frau Fischer melden

Kanton Luzern / Dienststelle Umwelt und Energie / +41 41 228 60 60 Frau Fischer verlangen / uwe@lu.ch

melden. Beachten Sie das nachfolgende Merkblatt.



Pilotprojekt Bootsreinigung, Basel-Stadt

© Quelle  Amt für Umwelt und Energie Kanton Basel-Stadt

Invasive Schwarzmeergrundeln haben sich im Rhein bei Basel rasant ausgebreitet und stellen eine Bedrohung für die einheimische Fischfauna dar. Eine weitere Ausbreitung der Grundeln in Schweizer Gewässer muss möglichst verhindert werden. In einem Pilotprojekt untersuchte das Amt für Umwelt und Energie des Kantons Basel-Stadt in Zusammenarbeit mit der Universität Basel die Bedeutung von Kleinbooten für die unbeabsichtigte Verschleppung von Grundeln.
Von Mitte April bis Mitte Juli 2018 wurden 10 Kleinboote ausgewassert und auf anhaftende Neozoen untersucht, insbesondere auf Eigelege von Schwarzmeergrundeln. Neben den untergetauchten Bootspartien überprüften wir die Kühlwasserleitungen der Motoren. Wir fanden keine Schwarzmeergrundel-Eier, jedoch wiesen wir an allen Booten invasive Flohkrebsarten und in zwei Fällen die invasive Zebramuschel nach.

Auch in den Kühlwasserleitungen der Motoren fanden wir regelmässig invasive Flohkrebse.



Kleinboote im Rhein bei Basel scheinen kein bevorzugtes Laichsubstrat für Schwarzmeergrundeln zu sein. Da die Stichprobenzahl von 10 Booten aber klein ist, müssen die Resultate mit Vorsicht interpretiert werden. Zudem liegt die Mehrheit der untersuchten Boote an mittel bis stark strömenden Flussabschnitten vor Anker, weshalb die Resultate nicht repräsentativ für strömungsberuhigte Standorte sind.
Als generelle Massnahme gegen die Verschleppung von Neozoen durch Boote wird vor jedem Transport an ein anderes Gewässer eine gründliche Bootsreinigung empfohlen. Um die chemische Belastung von Bootsreinigungsabwasser durch Antifouling-Anstriche abzuschätzen, analysierten wir das Abwasser der Hochdruckreinigung von 9 Booten. Die Metallkonzentrationen des Abwassers überschritten in allen Fällen die zulässigen Grenzwerte für die Einleitung in Gewässer oder in die Kanalisation. Eine Vorbehandlung des Abwassers an den Bootswaschplätzen ist also erforderlich.