Was erlaubt das Freiangelrecht?
Am Sempachersee ist das Fischen im Freiangelrecht mit der einfachen Angel (ohne Widerhaken) von öffentlich zugänglichen Ufern, Brücken und Stegen aus ohne Bewilligung und Gebühren erlaubt. Dabei
dürfen nur natürliche Köder und keine toten und lebenden Köderfische eingesetzt werden.
Quelle
LAWA
Wo sind diese öffentlichen Orte am Sempachersee?
Aktuell erfassen wir die öffentlich zugänglichen Stellen am Sempachersee die die
Ausübung des Freiangelrechtes ermöglichen und werden sie präsentieren.
Termin: Dezember 2024
Die Übersicht wird primär den Vereinsmitgliedern zur Verfügung gestellt – eine Vereinsmitgliedschaft lohnt sich also auf jeden Fall.